Sehr geehrter
Herr Rohr,
ich danke Ihnen
für Ihre Zuschrift.
Vier Millionen
Muslime leben in Deutschland, zwei Millionen haben die deutsche
Staatsangehörigkeit. Sie sind ein Teil von Deutschland, und der Glaube, der
ihnen wichtig ist, ist es inzwischen auch. Sie sind Bürgerinnen und Bürger
dieses Landes, sie fühlen sich Deutschland verpflichtet und bringen sich mit
ihrer Kraft hier ein.
Wir erwarten,
dass sie die deutsche Sprache sprechen, wir erwarten, dass sie sich zu unserer
Rechtsordnung bekennen, und sie dürfen von uns erwarten, dass wir sie dann auch
als zu uns gehörig annehmen. Eine Ausgrenzung entspricht nicht unserem
Verständnis von Staat und Menschenwürde.
Angesichts des
islamistischen Terrors dürfen Muslime in Deutschland nicht unter
Generalverdacht gestellt werden. Die allermeisten Muslime in Deutschland sind
rechtschaffene, verfassungstreue Bürger. Der Glaube des Islam kann in
Deutschland im Rahmen unserer Verfassung und der übrigen Gesetze frei ausgeübt
werden. Bekämpfen werden wir jede Form islamistischer Gewalt mit der ganzen
Entschlossenheit unseres Rechtsstaates.
Es wäre
unverantwortlich, Muslime mit Islamisten gleichzusetzen. Muslime sind Menschen,
die vor allem an einen Gott glauben und friedfertig sind. Islamisten berufen
sich zwar auf „Gott“, sind aber in Wahrheit gewaltbereit. Wir sind dankbar,
dass die Muslime selbst die Trennlinie ziehen und sich klar gegen Gewalt
wenden.
Das Gedankengut
der Salafisten hingegen ist gefährlich und mit unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar. Was die Salafisten
fordern, entspricht nicht dem, wie die überwiegende Mehrheit der Muslime in
Deutschland leben will. Unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit werben sie
für extremistische Ziele und befürworten Gewalt gegen vermeintlich Ungläubige.
Zu Recht werden sie vom Verfassungsschutz beobachtet.
Wenn eine
radikal-islamische Minderheit auf unseren Straßen einen religiösen
Verhaltenskodex propagiert, werden wir dies nicht hinnehmen. Die Scharia wird
auf deutschem Boden ebenso wenig geduldet wie die Abschottung in islamischen
Parallelgesellschaften und Paralleljustiz.
Radikal-islamischen
Umtrieben muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln Einhalt geboten werden. Dazu
gehören eine konsequente Strafverfolgung, die Prüfung der Ausweisung Einzelner
sowie die Prüfung von Vereinsverboten.
Bundesinnenminister
de Maizière ist entschlossen gegen die Anhänger der Terrormiliz Islamischer
Staat in Deutschland vorgegangen. Mit dem von ihm ausgesprochenen
Betätigungsverbot dürfen Anhänger der Terrormiliz ab sofort keine Flaggen oder
Symbole öffentlich zeigen und dürfen nicht für ihre verbrecherischen Ziele
werben. Damit ist klargestellt: Für den IS ist in Deutschland kein Platz.
Für
ausländische Straftäter wollen wir das Ausweisungsrecht verschärfen. Wer einen
Bezug zu terroristischen Vereinigungen hat, religiösen Hass predigt oder Gewalt
zur Durchsetzung seiner religiösen Ziele anwendet, missachtet unsere Grundwerte
und muss damit rechnen, ausgewiesen zu werden.
Das Werben um
Sympathie für eine ausländische terroristische Vereinigung bereitet den
Nährboden für Radikalisierung bis hin zu terroristischer Gewalt. Dies belegen
zahlreiche Fälle von islamistischen Tätern aus Deutschland und Europa. Es war
ein Fehler von Rot-Grün, im Jahr 2002 Sympathiewerbung für kriminelle oder
terroristische Vereinigungen als Straftatbestand abzuschaffen. Wir wollen, dass
dieses Werben wieder unter Strafe gestellt wird.
Mit
freundlichen Grüßen
Sabrina Merten
CRM-Team
Bürgerservice
der CDU-Bundesgeschäftsstelle
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